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Vereinsregister

Im Vereinsregister werden die Vereine eingetragen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Die Eintragung in das Vereinsregister steht somit nur Vereinen mit einem ideellen, nichtwirtschaftlichen, Zweck offen. Eine Eintragungspflicht besteht nicht.

Wirtschaftliche Vereine erlangen Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung (§ 22 BGB) – zuständig ist sind die Regierungspräsidien.

Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.)

Erforderlich ist eine Satzung, die mindestens zu folgenden Punkten Regelungen enthält:

  • Name
  • Sitz
  • Zweck
  • Bestimmung darüber, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll
  • Verfahren zum Eintritt und Austritt von Mitgliedern
  • darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind bzw. welches Vereinsorgan über die Höhe entscheidet
  • Bildung des vertretungsberechtigten Vorstandes
  • Vertretungsregelung der Vorstandsmitglieder
  • wann eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist
  • wie zu einer Mitgliederversammlung einzuladen ist
  • wie bzw. durch wen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu protokollieren sind.

Ein eingetragener Verein (e.V.) ist noch nicht mit einem gemeinnützigen Verein gleichzusetzen. Die Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt erteilt. Ein gemeinnütziger Verein ist von der Zahlung der Gerichtsgebühren befreit, ihm werden jedoch Auslagen (z.B. für die Veröffentlichung) auferlegt.
Mit seiner Eintragung im Vereinsregister hat der Verein die Rechtsfähigkeit erlangt. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur noch das Vereinsvermögen.

Alle Änderungen im Vorstand oder in der Satzung müssen von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl – in notariell beglaubigter Form - zur Eintragung angemeldet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre  Link intern"Rechtswegweiser zum Vereinsrecht"

 

download  Neuanmeldung eines Vereins (PDF, 30 KB)
download  Änderungsanmeldung zum Vereinsregister (PDF, 52 KB)
download  Merkblatt für eingetragene Vereine (PDF, 112 KB)